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POLIZEIAKTE LÖSCHEN LASSEN
Wir beantragen die Auskunft und Löschung Ihrer Polizeidaten zum Pauschalpreis

Werden Sie im Rahmen von Verkehrskontrollen immer wieder angehalten und von der Polizei aufgefordert, Drogen- oder Alkoholtests abzugeben oder irgendwelche Torkeltests zu absolvieren?

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Warum immer Sie ?

Fragen Sie sich, warum es ausgerechnet bei Ihnen immer wieder dazu kommt?

Die Antwort hierauf ist denkbar einfach:

Die Polizei sammelt im Rahmen von straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren Ihre Daten und speichert diese.

Wenn Sie also schon einmal mit den Polizeibehörden in Kontakt gekommen sind, können die Behörden dies im polizeilichen Vorgangsregister erkennen.

Ein alter Eintrag kann für Sie so schnell zu einem gefährlichen Bumerang werden. Denn die Erfahrungen aus der täglichen Praxis zeigen, dass Polizeibeamte häufig allein aufgrund einer Eintragung im polizeilichen Vorgangsregister den Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit annehmen und Sie umfassend kontrollieren werden.

Sofern Sie in der Vergangenheit bereits mit Alkohol oder Betäubungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten sind, laufen Sie also Gefahr, dass Sie bei jeder Verkehrskontrolle unangenehme Fragen zu beantworten haben und sich unter Umständen direkt dem nächsten Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.

Welche Daten werden bei der Polizei noch gespeichert?

Aber dieses Problem besteht nicht nur im Rahmen von Verkehrskontrollen. Denn die Polizei sammelt nicht nur Daten wie Ihren Namen oder Ihre Wohnanschrift. Häufig werden im Rahmen von Erkennungsdienstlichen Behandlungen oder DNA-Entnahmen wesentlich erheblichere Informationen über Sie erhoben und dauerhaft gespeichert. Z.B.

Ganzkörper-Fotoaufnahmen

Fingerabdrücken

Größe und Gewicht

Narben und Tätowierungen

DNA-Profile

Diese Daten werden von der Polizei von sich aus jedoch leider nur sehr selten gelöscht, auch wenn kein Grund für eine fortdauernde Speicherung mehr vorhanden ist.

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Aber wann müssen diese Daten bei der Polizei gelöscht werden?

Ob und wann die Daten bei der Polizei gelöscht werden müssen hängt unter anderem davon ab,

• wie schwer der Schuldvorwurf und Verdacht des Vorfalls war, zu dem die Daten aufgenommen worden sind,

• wie das Verfahren ausgegangen ist sowie

• der zeitliche Abstand und die Häufigkeit von Eintragungen.

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Für einen Pauschalpreis von 150,00 EUR inkl. Umsatzsteuer:

erfrage ich als bundesweit tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht für Sie bei den Polizeibehörden den Umfang der gespeicherten Datensätze und


beantrage die Löschung dieser Datensätze.


Sofern die Polizeibehörden nicht reagieren, werde ich diese entsprechend erinnern.


Sollten die Polizeibehörden entweder keine Auskunft erteilen oder die Daten nicht oder nur teilweise freiwillig löschen, vertrete ich Sie natürlich auch in dem notwendigen Verwaltungsverfahren zu den gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwaltsgebühren. Gerne berate ich Sie zu den Erfolgsaussichten eines Verfahrens.