erfrage ich als bundesweit tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht für Sie bei den Polizeibehörden den Umfang der gespeicherten Datensätze und
beantrage die Löschung dieser Datensätze.
Sofern die Polizeibehörden nicht reagieren, werde ich diese entsprechend erinnern.
Sollten die Polizeibehörden entweder keine Auskunft erteilen oder die Daten nicht oder nur teilweise freiwillig löschen, vertrete ich Sie natürlich auch in dem notwendigen Verwaltungsverfahren zu den gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwaltsgebühren. Gerne berate ich Sie zu den Erfolgsaussichten eines Verfahrens.